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Sportärtzliche Visiten: Anmeldungen

 Die sportärztliche Untersuchung für den Leistungssport

Alle beim CONI registrierten Sportlerinnen und Sportler, brauchen eine sportmedizinische Untersuchung. Die Verpflichtung gilt entsprechend den von dem jeweils zuständigen Sportverband festgelegten Mindest- und Höchstaltersgrenzen – für die Ausübung der jeweiligen Leistungssportart. Die Untersuchung ist auch dann verpflichtend, wenn die Sportlerin bzw. der Sportler nicht an Wettkämpfen teilnimmt, da Leistungssport nicht zwingend mit der Teilnahme an Wettbewerben gleichzusetzen ist. Die Verpflichtung gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die an den nationalen Phasen der Schüler‑Sportspiele teilnehmen.

Wie merke ich eine sportärztliche Visite vor?

Die Vormerkung der Untersuchung erfolgt ausschließlich über die Landesweite Einheitliche Vormerkstelle (ELVS): telefonisch unter der Nummer 100 100 (mit Vorwahl 0471, 0472, 0473 oder 0474); per E‑Mail an vormerkungen@sabes.it, über die Multifunktionsschalter in den Gesundheitssprengeln.

Mitzubringen sind:

  • Ausweisdokument und Gesundheitskarte;
  • das vollständig ausgefüllte Formular Antrag für eine sportmedizinische Untersuchung mit Originalstempel und Unterschrift des Präsidenten der Sportvereinigung (im Anhang)
  • das Formular Anamneseblatt, bereits ausgefüllt und unterschrieben -bei Minderjährigen von der erziehungsberechtigten Person unterschrieben) (im Anhang)
  • das Formular Einwilligungserklärung für Belastungstest -bei Minderjährigen (im Anhang)
  • das Formular Vollmacht zur Teilnahme an der ärztlichen Untersuchung für minderjährige Sportlerinnen und Sportler, nur falls diese nicht von einem Elternteil oder einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden können (im Anhang)
  • Befund aktueller Blutuntersuchungen (Gesamtcholesterin und HDL) bei männlichen Sportlern über 40 Jahre bzw. bei weiblichen Sportlerinnen über 50 Jahre
  • ein Röhrchen mit bereits gesammeltem Urin
  • gegebenenfalls weitere notwendige bzw. relevante medizinische Unterlagen
  • für die Schülerinnen und Schüler, die an den nationalen Phasen der Schulsportwettkämpfe teilnehmen: von der Schule und/oder den Organisatoren der Schulsportwettkämpfe ausgestellte Teilnahmebestätigung

Alle Informationen finden sie auch auf der Seite https://www.sabes.it/de/sport-und-bewegungsmedizin

Es gelten folgende Tarife:

  • A – für Sportarten mit geringerer kardiovaskulärer Belastung: 30,00 Euro
  • B – für Sportarten mit höherer kardiovaskulärer Belastung: 60,00 Euro
  • B „Over“ (oder MASTER) – für Sportarten mit höherer kardiovaskulärer Belastung, für Sportlerinnen über 50 Jahre und Sportler über 40 Jahre (Richtwert gemäß geltenden Bestimmungen): 80,00 Euro

Für bestimmte Sportarten sind ergänzende fachärztliche Leistungen, also zusätzliche verpflichtende Untersuchungen durch die nationale Gesetzgebung vorgeschrieben.

Die Untersuchung ist für folgende Sportlerinnen und Sportler kostenlos: Minderjährige (unter 18 Jahre), Menschen mit Behinderung jeden Alters, Volljährige mit Befreiung wegen Invalidität, wegen sozialer Bedürftigkeit oder wegen seltener Erkrankung

Die sportärztliche Untersuchung für den Nicht-Leistungssport

Die Ausstellung der Tauglichkeitsbescheinigung für den Nicht-Leistungssport erfolgt durch den Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin oder den Kinderarzt/Kinderärztin.

 

Für Fragen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Sektionsleiter bzw. die jeweilige Sektionsleiterin.